Qualitätsmanagement
Unsere Verpflichtung zur Qualität:
Unsere Zahnarztpraxis ist Mitglied des Qualitätsverbundes
Unter einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 versteht man die Bewertung
und Bestätigung des eigenen Managementsystems durch eine akkreditierte
Zertifizierungsgesellschaft. Derzeit schreibt der Gesetzgeber die Zertifizierung
der eigenen Praxis noch nicht vor, da sie bisher weder vom Sozialgesetzbuch V
noch von einer anderer Stelle gefordert wird. In Teilbereichen der
Gesundheitsversorgung kann man aber eine zunehmende Relevanz von
Zertifikaten beobachten, wie heute z.B. bereits bei Rehabilitationseinrichtungen
oder ambulant operierenden Einrichtungen.
Der Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems dauert je nach Ausgangslage
in der Arztpraxis unterschiedlich lange. Dabei muss die Implementierung nicht
unbedingt eine schmerzhafte arbeits- und zeitintensive Tätigkeit sein, denn der
Qualitätspraxisverbund verfügt bereits über ein schlüsselfertiges System
sowohl nach den normativen Vorgaben als auch im Sinner der aktuellen GBA-
Richtlinie. Nicht nur aufgrund des Arbeitsaufwandes erscheint es für
Arztpraxen sinnvoll, sich zu unternehmerischen und versorgungsintegrativen
Einheiten zusammenschließen. Dies entspricht nicht nur der Entwicklung von
„Managed Care Organisationsformen“, sondern ermöglicht auch ein
gegenseitiges Unterstützungsnetzwerk beim Aufbau von Qualitätsmanagement
und der Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben.
Unsere Verbundmitglieder garantieren einen qualitativen Mindeststandard,
z.B.:
etabliertes Fehler- und Beschwerdemanagement
Risikoanalysen und -bewertungen von Prozessen
Umsetzung der Hygiene nach RKI-Vorgaben
Umsetzung der gerätespezifischen Vorgabe (MPG, MPBetreibV)
Ermittlung von ergebnisspezifischen Kennzahlen
jährliche Unterweisungen Hygiene, Arbeitsschutz, Datenschutz, Notfall etc.
kontinuierliche Kundenbefragungen
Einhaltung der Arbeitsschutz-Vorgaben
Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben
etc.
In den jährlichen Systemaudits wird expliziert auf die Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben geachtet und ggf. eine entsprechende Hilfestellung
bereitgestellt. Das Systemaudit wird ausschließlich von der Zentrale
durchgeführt. Die Arbeit im Humanitus-QM-System hat für unsere Mitglieder
den Vorteil, auch bei Begehungen in den Bereichen Hygiene, AMG,
Medizinprodukte, Arbeitsschutz und Datenschutz jederzeit gut vorbereitet zu
sein. Durch die höhere Sicherheit, regelmässige Kontrollen und revisionssichere
Rückverfolgbarkeit können rechtliche Konsequenzen und Haftungsprobleme
fast ausgeschlossen werden.
Quelle: http://qualitaetspraxisverbund.de/QM.html
Qualitätsmanagement
Unsere Verpflichtung zur
Qualität:
Unsere Zahnarztpraxis ist
Mitglied des Qualitätsverbundes
Unter einer Zertifizierung nach DIN EN ISO
9001 versteht man die Bewertung und
Bestätigung des eigenen
Managementsystems durch eine
akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft.
Derzeit schreibt der Gesetzgeber die
Zertifizierung der eigenen Praxis noch nicht
vor, da sie bisher weder vom
Sozialgesetzbuch V noch von einer anderer
Stelle gefordert wird. In Teilbereichen der
Gesundheitsversorgung kann man aber eine
zunehmende Relevanz von Zertifikaten
beobachten, wie heute z.B. bereits bei
Rehabilitationseinrichtungen oder ambulant
operierenden Einrichtungen.
Der Aufbau eines
Qualitätsmanagementsystems dauert je nach
Ausgangslage in der Arztpraxis
unterschiedlich lange. Dabei muss die
Implementierung nicht unbedingt eine
schmerzhafte arbeits- und zeitintensive
Tätigkeit sein, denn der
Qualitätspraxisverbund verfügt bereits über
ein schlüsselfertiges System sowohl nach den
normativen Vorgaben als auch im Sinner der
aktuellen GBA-Richtlinie. Nicht nur aufgrund
des Arbeitsaufwandes erscheint es für
Arztpraxen sinnvoll, sich zu
unternehmerischen und
versorgungsintegrativen Einheiten
zusammenschließen. Dies entspricht nicht
nur der Entwicklung von „Managed Care
Organisationsformen“, sondern ermöglicht
auch ein gegenseitiges
Unterstützungsnetzwerk beim Aufbau von
Qualitätsmanagement und der Bewältigung
der damit verbundenen Aufgaben.
Unsere Verbundmitglieder garantieren einen
qualitativen Mindeststandard, z.B.:
etabliertes Fehler- und
Beschwerdemanagement
Risikoanalysen und -bewertungen von
Prozessen
Umsetzung der Hygiene nach RKI-Vorgaben
Umsetzung der gerätespezifischen Vorgabe
(MPG, MPBetreibV)
Ermittlung von ergebnisspezifischen
Kennzahlen
jährliche Unterweisungen Hygiene,
Arbeitsschutz, Datenschutz, Notfall etc.
kontinuierliche Kundenbefragungen
Einhaltung der Arbeitsschutz-Vorgaben
Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben
etc.
In den jährlichen Systemaudits wird expliziert
auf die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
geachtet und ggf. eine entsprechende
Hilfestellung bereitgestellt. Das Systemaudit
wird ausschließlich von der Zentrale
durchgeführt. Die Arbeit im Humanitus-QM-
System hat für unsere Mitglieder den Vorteil,
auch bei Begehungen in den Bereichen
Hygiene, AMG, Medizinprodukte,
Arbeitsschutz und Datenschutz jederzeit gut
vorbereitet zu sein. Durch die höhere
Sicherheit, regelmässige Kontrollen und
revisionssichere Rückverfolgbarkeit können
rechtliche Konsequenzen und
Haftungsprobleme fast ausgeschlossen
werden.
Quelle:
http://qualitaetspraxisverbund.de/QM.html